Mit der Ernennung von Wezyradim hat das Shîkanydad eine Institution aufgegriffen, die noch aus der Zeit der Könige stammt. Obwohl sie als Amtsadlige ihren Titel nie direkt vererbten, begründeten doch gerade die Kriegswezyradim damals oft lange und machtvolle Dynastien. Heute wiederum sind es Machgestalten jedweder Couleur vom Rebellenführer über den Handelsherrn bis zum Freibeuter, die der Alabasterne Rat als Wezyradim an sich zu binden bestrebt ist. Für viele Vertreter des neuen Beamtenadels wiederum bedeutet ihr Titel soviel wie ein Kaperbrief oder eine Steuerpacht.
Von alters her genießen die Wezyradim bestimmte Rechte (und Pflichten), die sie vom gewöhnlichen Volk abheben. Nun hat die Ausrufung des Shîkanydad zwar auch zu einer gewissen Renaissance der Wezyradim geführt, doch sind ihre konkreten Privilegien heute oft eine Sache der Aushandlung von Fall zu Fall, zumal der Alabasterne Rat nur bedingt die Stellung der früheren Könige einnimmt. Gleichwohl haben die überlieferten vier großen Rechte einen wichtigen Richtwert für die Gegenwart.
Als Dîn-ha'Schaar wird das Recht vornehmlich der Kriegswezyradim bezeichnet, Bewaffnete anzuwerben, auszurüsten, unter Waffen zu halten und ins Gefecht zu führen. Schon zur Zeit der Könige wurde das gleiche Recht freilich auch von Feudaladligen in Anspruch genommen und von anderen Mächtigen vielfach usurpiert. Heute sind die Wezyradim womöglich weiter denn je davon entfernt, ein Gewaltmonopol durchzusetzen, denn das Shîkanydad ist froh über jeden loyalen Waffenträger, welchen Titel er auch führen mag.
Das bedeutende Dîn-ha'Dinaar besteht darin, Bußgelder und Zölle königlichen Rechts in einem genau festgelegten Umfang zu erheben. Die Höhe einer Steuer oder Strafwürdigkeit eines Vergehens bestimmt dabei freilich nicht der Wezyrad, sondern der Gesetzgeber. Das Eintreiben der Gelder wiederum übernehmen oft geringere Beamte im Auftrag. Während sich in alter Zeit König und Wezyrad die Einnahmen teilten, wird heute oftmals ein weiterer Teil an lokale Adlige abgeführt, um deren Kooperation zu sichern.
Das Dîn-ha'Talaar ist vergleichsweise symbolischer Art und berechtigt zum Tragen der zeremoniellen Amtsroben und anderer Insignien der Wezyradim. In früheren Jahrhunderten eifersüchtig gehütet, ist dieses Recht heute weitgehend vergessen, und nur wenige Schneider wären überhaupt in der Lage, die ehrwürdige Tracht ordnungsgemäß herzustellen.
Aufgrund des Dîn-ha'Pelaar kann ein Wezyrad im Rechtsstreit jederzeit den König als Richter anrufen und untersteht somit nicht der Rechtssprechung untergeordneter Lehnsherren. Unter einem starken Monarchen bedeutete dieses Recht einen erheblichen Schutz, seit jedoch der Alabasterne Rat die wesentlichen Königsrechte wahrnimmt, ist es eine Frage von Stimmungen und Mehrheiten und somit ein gewagtes Glücksspiel, einen Urteilsspruch von höchster Stelle zu verlangen.
Als notorisch muss heute der mal offene, mal latente Konflikt zwischen den neuen Wezyradim und den wiederkehrenden Lehnsadligen gelten. Wo Haran Reojian dafür bekannt ist, als Anhänger der Alabasternen Idee den Wezyradim auf seinem Territoium oftmals freie Hand zu lassen, beharren viele provinzielle Baruune energisch darauf, Herr im eigenen Haus zu bleiben.